Mit der an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 35, gerichteten Eingabe vom 10. August 2006 beantragte der serbische Staatsangehörige BJ die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung mit dem Aufenthaltszweck "Schlüsselkraft - unselbständig". Die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde übermittelte diesen Antrag samt dem von der Beschwerdeführerin ausgefüllten Beiblatt für Arbeitgeber der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice. Mit Bescheid der ... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 28. Mai 2003 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Zulassung des Zweitbeschwerdeführers als Schlüsselkraft im Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 126/2002, abgewiesen und zur Begründung: ausgeführt, dass die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle nicht vorlägen. Dagegen erhob die erstbeschwerdeführen... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 28. Mai 2003 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Zulassung des Zweitbeschwerdeführers als Schlüsselkraft im Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 126/2002, abgewiesen und zur Begründung: ausgeführt, dass die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle nicht vorlägen. Dagegen erhob die erstbeschwerdeführen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1 idF 2002/I/126;AuslBG §4 Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §4b idF 2002/I/126;VwRallg;
Rechtssatz: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1 idF 2002/I/126;AuslBG §4 Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §4b idF 2002/I/126;VwRallg;
Rechtssatz: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüb... mehr lesen...