Entscheidungsgründe: Die Beklagte war von 27. 3. 1999 bis 31. 3. 2004 Pächterin einer Tankstelle. Seit 1. 4. 2004 ist der Kläger aufgrund eines neuen mit der Verpächterin abgeschlossenen Pachtvertrages Pächter dieser Tankstelle. Mit der Tankstelle übernahm der Kläger 27 bereits bei der Beklagten beschäftigt gewesene Arbeitnehmer, an die er - soweit er die Arbeitsverhältnisse beendete - Abfertigungszahlungen und aliquote Sonderzahlungen auch für jene Zeiträume leistete, in denen di... mehr lesen...