Entscheidungsgründe: Der Kläger war schon vor dem 12. 10. 2004 Angestellter der Bank Austria Creditanstalt AG (in weiterer Folge: BA-CA). Durch den am 12. 10. 2004 stattgefundenen Austritt der BA-CA aus dem österreichischen Sparkassenverband und dem gleichzeitigen Eintritt in den Verband Österreichischer Banken und Bankiers unterlag das Arbeitsverhältnis des Klägers zur BA-CA seit dem 12. 10. 2004 den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Banken und Bankiers (RIS-Ju... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war schon vor dem 12. 10. 2004 Angestellter der Bank Austria Creditanstalt AG (in weiterer Folge: BA-CA). Durch den am 12. 10. 2004 stattgefundenen Austritt der BA-CA aus dem österreichischen Sparkassenverband und dem gleichzeitigen Eintritt in den Verband Österreichischer Banken und Bankiers unterlag das Arbeitsverhältnis des Klägers zur BA-CA seit dem 12. 10. 2004 den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Banken und Bankiers (RIS-Ju... mehr lesen...