Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch für Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst b... mehr lesen...
Norm: ASGG §54AVRAG §3 Abs6
Rechtssatz: Die Einbringung einer Feststellungsklage nach § 3 Abs 6 AVRAG ist noch vor dem Betriebsübergang durch den Veräußerer?Betriebsrat möglich. Dass in weiterer Folge der Betriebsübergang eintritt und die Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, ändert nichts an der Aktivlegitimation für das Verfahren nach § 54 Abs 1 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObA 41/10b ... mehr lesen...