Entscheidungsgründe: Die am 13. 11. 1985 geborene Beklagte, die an einer HBLA die Matura mit gutem Erfolg abgelegt hat, bewarb sich bei der Klägerin mit E-Mail vom 15. 12. 2005 als Speditionsangestellte. Die Klägerin antwortete ihr mit E-Mail vom 20. 12. 2005, das auszugsweise lautet: „Ausbildung für Maturanten Sehr geehrte Frau M*****, wir nehmen Bezug auf das Vorstellungsgespräch mit Herrn Prokurist K***** vom 6. 6. 2006 und bestätigen hiermit Ihre Aufnahme als Speditionsanges... mehr lesen...