Entscheidungsgründe: Die Gemeinde *****, deren Bürgermeister der Kläger war, gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 19. 11. 1996 gemeinsam mit zwei anderen Gesellschafterinnen die beklagte GmbH, wobei die Gemeinde 90 % der Gesellschaftsanteile hält. Der Kläger war ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch am 14. 2. 1997 deren Geschäftsführer. Unternehmensgegenstand der Beklagten ist die Finanzierung und die sonstige administrative Unterstützung bei der Errichtung von Straßen... mehr lesen...
Norm: AVRAG §15 Abs3
Rechtssatz: Ein Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Regelpensionsalter bereits erreicht hat und auch schon Alterspension bezieht, gehört nicht mehr zu jenem Personenkreis, dem nach dem offenkundigen Willen des Gesetzgebers (des ARÄG 2000) der Schutz der Anfechtungsmöglichkeit des § 15 Abs 3 AVRAG eröffnet werden sollte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...