Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Einlangend am 15.11.2018 stellte XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin, kurz: BF) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21c Abs. 3 Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993 für die Sterbebegleitung ihres Vaters, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung in Krakau (Polen) lebte. 2. Mit Schreiben vom 16.11.2018 teilte das Sozialministerium - Landesstelle XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) der BF mit, dass in ihr... mehr lesen...