Entscheidungen zu § 97 Abs. 2 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/1/23 9ObA285/01d

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1965 als Assistent an der Technischen Universität Wien definitiv gestellter Bundesbediensteter (fiktiver Dienstbeginn 1962). Ab 1970 stand er - als Bediensteter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, zuletzt als dessen Präsident - in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wurde 1993 ausgegliedert und wird seither im Rahmen der Beklagten weitergeführt. Alleingesellschafterin der Beklagten ist die Repub... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.01.2002

TE OGH 1999/1/20 9ObA222/98g

Begründung: Auf die bei den Vereinigten Bühnen G***** beschäftigten Arbeitnehmer kommen insgesamt vier Kollektivverträge zur Anwendung: Für das technische Bühnenpersonal (Vorstände, Werkstättenpersonal ohne Vorstellungsverpflichtung, Vorstellungspersonal, Publikumsdienst und Hauspersonal) gilt der Kollektivvertrag, welcher zwischen dem Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Med... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.01.1999

TE OGH 1998/3/30 8ObA60/97z

Begründung: Der Antragsteller ist gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin gemäß § 4 Abs 1 ArbVG als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitgeber kollektivvertragsfähig. Beide Parteien sind daher § 54 Abs 2 ASGG in den dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Der Antragsteller ist gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.03.1998

RS OGH 1988/9/18 9ObA191/88

Norm: ArbVG §97 Abs2AZG §4 Abs8
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für eine Änderung des Schichtplanes durch Weisung des Arbeitgebers. Entscheidungstexte 9 ObA 191/88 Entscheidungstext OGH 18.09.1988 9 ObA 191/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051196 Dokumentnummer JJR_19880... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1988

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