Entscheidungsgründe: Der Kläger ist die für das fliegende Personal der Beklagten zuständige Belegschaftsvertretung. Vom Klagegegenstand sind ca 1.300 Arbeitnehmer betroffen. Die Beklagte gehört zum Konzern der A*****Gruppe. Die A***** AG (O*****) ist zu 100 % Gesellschafterin der Beklagten (V*****). Ausgehend von der Muttergesellschaft wird im Konzern ein Qualitätsüberprüfungsinstrument mit der Bezeichnung „mystery flyers“ eingesetzt, wobei eine externe Gesellschaft beauftragt ist.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist die für das fliegende Personal der Beklagten zuständige Belegschaftsvertretung. Vom Klagegegenstand sind ca 1.300 Arbeitnehmer betroffen. Die Beklagte gehört zum Konzern der A*****Gruppe. Die A***** AG (O*****) ist zu 100 % Gesellschafterin der Beklagten (V*****). Ausgehend von der Muttergesellschaft wird im Konzern ein Qualitätsüberprüfungsinstrument mit der Bezeichnung „mystery flyers“ eingesetzt, wobei eine externe Gesellschaft beauftragt ist.... mehr lesen...