Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §34;ArbVG §40 Abs1;ArbVG §50 Abs2;ArbVG §59 Abs2;ArbVG §61 Abs1;ArbVG §62;
Rechtssatz: Aus § 62 ArbVG ist nicht ableitbar, dass durch das Absinken der Arbeitnehmer unter die Zahl 5 automatisch die Tätigkeitsdauer eines Betriebsrates vorzeitig endet. So wenig nämlich eine spätere Änderung der Zahl der Arbeitnehmer auf die Zahl der Mitglieder des Betriebsrates von Ei... mehr lesen...