Die Beschwerdeführerin stellte mit zwei gleichlautenden, einerseits an die nunmehr belangte Behörde und andererseits an die Einigungskommission für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Leoben nach der Steiermärkischen Landarbeitsordnung gerichteten Eingaben vom 27. Juni 1991 jeweils den Antrag, die betreffende Behörde "möge feststellen bzw. aussprechen, daß die unter Punkt 1. dieses Antrages angeführten Arbeitsstätten des Forstunternehmens X jeweils als Betrieb im Sinne des im § 122... mehr lesen...
Index: L90206 Landarbeitsordnung Steiermark60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §34 Abs2;ArbVG §34 Abs3;LandarbeitsO Stmk 1981 §122 Abs2;LandarbeitsO Stmk 1981 §122 Abs3;
Rechtssatz: Ein Feststellungsverfahren gemäß § 34 Abs 2 und § 34 Abs 3 ArbVG - und gleiches gilt auch in Anwendung des § 122 Abs 2 und § 122 Abs 3 Stmk LandarbeitsO 1981 - ist grundsätzlich jederzeit zulässig, nämlich vor, während und (auch... mehr lesen...