Begründung: Der Kläger war ab 1958 bei der Ö***** L***** AG (im Folgenden „LB") beschäftigt. Sein Dienstverhältnis zur Beklagten endete am 30. 6. 2002 wegen Pensionierung. Die Mitarbeiter der LB unterlagen bis zur Verschmelzung mit der Z***** (im Folgenden Z) im Jahr 1991 den Bestimmungen des Bankenkollektivvertrags, hinsichtlich der Pensionsanwartschaften den Bestimmungen des Kollektivvertrags „Pensionsreform 1961" (KV PR 61). Der KV PR 61 sah die Gewährung einer Gesamtpension durc... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der für die beiden Fachgewerkschaften auftretende Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber iS des § 4 Abs 2 ArbVG (vgl Floretta-Strasser, Handkommentar zum ArbVG 1025 ff). Beide Parteien sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach § 54... mehr lesen...