Entscheidungsgründe: Am 26. 4. 2004 fand die Zentralbetriebsratswahl in der Österreichischen Nationalbank statt. Es kandidierten zwei wahlwerbende Gruppen, in der Folge immer als Fraktion 1 und Fraktion 2 bezeichnet. Unter Anwendung des d'Hondtschen Wahlverfahrens entfielen auf die Fraktion 1 drei Mandate und auf die Fraktion 2 zwei Mandate. Mit Kundmachung des Wahlvorstandes für die Zentralbetriebsratswahl in der Österreichischen Nationalbank vom 26. 4. 2004 wurde festgestellt, das... mehr lesen...