Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 23. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher angeführten GesmbH. nicht dafür gesorgt, daß, wie anläßlich einer Arbeitszeiterhebung für den Monat April 1989 festgestellt worden sei, in Hinsicht auf in diesem Unternehmen beschäftigte, drei namentlich angeführte Kraftfahrer "an den in der beiliegenden Auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §6 Abs1;ARG 1984 §6 Abs4;AZG §6 Abs1;AZG §6 Abs5;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Der Vorwurf der Nichtgewährung der "Ersatzruhe" fällt nicht unter § 6 Abs 1 AZG iVm § 6 Abs 5 AZG, sondern ist dem ARG zu unterstellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180169.X03 Im RIS... mehr lesen...