Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte in Wien 14, Breitenseerstraße 41, unter der Bezeichnung "Video Family" eine Videothek (Videoverleih) betrieben; dabei hatte sie ihre Betriebsräumlichkeiten am 25. und 26.Oktober 1987 (Sonntag und Nationalfeiertag) offengehalten und allwöchentlich in den Sonntagsausgaben der "Neuen Kronen Zeitung" in der Zeit vom 5. April 1987 bis 27.September 1987 das Offenhalten ihres Geschäftslokals an Sonntagen angekündigt. Während des erstgerichtlichen V... mehr lesen...