Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß 11 namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft an durch die datumsmäßige Angabe von Samstagen, Sonntagen und Montagen im Jänner und im Februar 1995 bezeichneten Wochenenden beschäftigt worden sind. Dadurch habe er 1... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §10 Abs2;ARG 1984 §11 Abs1 Z2;AZG §20 Abs1;AZG §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/09 91/19/0361 2 Stammrechtssatz Das Unterbleiben einer Anzeige iSd § 20 Abs 2 AZG an das Arbeitsinspektorat führt nicht zur Verneinung der Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 20 Abs 1 AZG (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0136). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß 35 namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft am Samstag, dem 10. Juni 1995, am Sonntag, dem 11. Juni 1995, am Samstag, dem 17. Juni 1995, am Sonntag, dem 18. Juni 1995, am Samstag, dem 24. Juni 1995, und am Sonnta... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §10 Abs2;AZG §20 Abs1;AZG §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/09 91/19/0361 2 Stammrechtssatz Das Unterbleiben einer Anzeige iSd § 20 Abs 2 AZG an das Arbeitsinspektorat führt nicht zur Verneinung der Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 20 Abs 1 AZG (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0136). Europea... mehr lesen...