Entscheidungen zu § 7 Abs. 4 ASchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/25 92/18/0527

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. Juni 1990 als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T. Ges.m.b.H. u. Co KG mit Standort T. in diesem Betrieb den Lagerplatzarbeiter Michael Sch. zum Lenken eines Radladers herangezogen, ohne daß eine schriftliche Bewilligung des Arbeitgebers zum Lenken dieses motorisch angetriebenen Fahrzeuges erteilt worden sei. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1993

RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0527

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litc;ASchG 1972 §7 Abs4;
Rechtssatz: Von einem "Heranziehen" des Arbeitnehmers zum Lenken eines Fahrzeuges iSd § 31 Abs 2 lit c ASchG kann jedenfalls dann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer entgegen einem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers eigenmächtig handelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1993

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