Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 6. Juli 1998 wurde dem Mitbeteiligten vorgeworfen, er habe als Inhaber einer Gewerbeberechtigung in der Betriebsart "Spengler" nicht für den arbeitstechnischen Schutz der auf einer näher bezeichneten Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer gesorgt. Anlässlich einer Überprüfung durch Organe des Arbeitsinspektorates Klagenfurt am 30. Oktober 1996 seien vier Arbeitnehmer des Mitbeteiligten auf einer örtlich näher bestimmten Baus... mehr lesen...