Entscheidungsgründe: Im Theater an der Wien sollte während der Aufführungen des Musicals "Das Phantom der Oper" jeweils ein über dem Zuschauerraum hängender Luster bis knapp über die Köpfe des Publikums abstürzen und dann - über den Orchestergraben - zur Bühne hin abgelenkt werden. Zunächst war der Beklagte beauftragt, die im Theater an der Wien bestehende Anlage für einen "Lustersturz" zu überprüfen und geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzuschlagen; es war nämlich zu Fehlfunktionen... mehr lesen...
Norm: ASchG §5 Abs2
Rechtssatz: Eine Lustersturzanlage gehört zu den Betriebseinrichtungen im Sinne des § 5 Abs 2 ASchG. Entscheidungstexte 4 Ob 160/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 4 Ob 160/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050607 Dokumentnummer JJR_19901120_OGH0002_00... mehr lesen...