Begründung: Die Vorinstanzen stellten - soweit noch relevant - fest, dass die Antragsgegnerin bei der Vorschreibung von Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung 2001 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß der Antragstellerin um den betriebskostenschlüsselmäßigen Anteil überschritten habe, und zwar hinsichtlich der Positionen Strom und Beleuchtung (vorgeschrieben mit 234.534,12 ATS) um 1.811,60 ATS (= 131,65 EUR; betreffend das Hausbesorgerzentrum [im Weiteren: HBZ]), Brandschut... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte von Wohnungen in der auf einer Liegenschaft in Wien errichteten und im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage mit einer Nutzfläche von 17.450,88 m². Diese Anlage weist fünf Stiegen samt fünf Liftanlagen mit jeweils sieben Stockwerken auf und verfügt über 226 Wohneinheiten. Im Innenhof besteht eine große Grünanlage mit Spielplatz. Am Dach befindet sich ein Schwimmbad mit Dachterrasse und zwei Saunaanlagen. Zur Ti... mehr lesen...