Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 16.2.1987 als Oberkellnerin im Hotel "Lukashansl" des Beklagten beschäftigt, der ihr für die Dauer des Dienstverhältnisses im 1. Stock des Personalwohnhauses ein Zimmer als Unterkunft zur Verfügung stellte. Die Klägerin bewahrte dort ihre Kleidung und ihre sonstigen persönlichen Gegenstände auf. Am 2.1.1988 brach in diesem Personalhaus ein Feuer aus, bei dem Kleidungsstücke und sonstige persönliche Sachen der Klägerin im Gesamtneuwert von... mehr lesen...
Norm: ASchG §12 Abs2
Rechtssatz: Freibeweis bei Verletzung dieser Schutznorm in Dienstnehmerwohnhaus. Entscheidungstexte 9 ObA 102/90 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 9 ObA 102/90 Veröff: RdW 1991,120 Schlagworte SW: Arbeitnehmer European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050621 ... mehr lesen...