Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Verfahrensgegenständlich ist die Neubestellung der Mitglieder des Volksgruppenbeirates für die slowenische Volksgruppe nach dem Volksgruppengesetz, VoGrG (für die aktuelle [im Jahr 2022 endende] vierjährige Funktionsperiode; die vorherige Funktionsperiode lief am 29.11.2018 ab). 2. Im Verfahren zur Zusammensetzung des 16 Mitglieder umfassenden neu zu konstituierenden Volksgruppenbeirates wurden in Bezug auf die acht Mitglied... mehr lesen...