Entscheidungen zu § 93 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2002/10/9 7Ob148/02v

Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer am 7.3.2002 beim Erstgericht eingelangten Klage von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung des Klagsbetrages aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Drittbeklagte sei einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der V***** GesmbH (in der Folge: V*****) mit dem Sitz in Bregenz, deren Geschäftsgegenstand Finanzdienstleistungen sei. Die V***** sei weltweit der einzige Vermittler für diverse Anlageformen (EACC-Vorzugsaktien bzw EACC-D... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.2002

TE OGH 2000/4/13 8Ob108/00s

Begründung: Mit der am 9. 10. 1998 überreichten Wechselklage werden von der klagenden Partei die erstbeklagte Partei aus dem Titel der Wechselannahme und der Zweitbeklagte aus dem Titel der Wechselbürgschaft in Anspruch genommen. Nachdem der Zweitbeklagte, gestützt auf § 14 KSchG, die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Linz erhoben hatte, wurde die Rechtssache hinsichtlich des Zweitbeklagten mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 7. 10. 1999 an das ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.04.2000

RS OGH 2000/4/13 8Ob108/00s

Norm: JN §93 Abs1JN §93 Abs2
Rechtssatz: § 93 Abs 1 JN steht zum § 93 Abs 2 JN im Verhältnis der Subsidiarität; er kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nicht Abs 2 greift. Entscheidungstexte 8 Ob 108/00s Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 Ob 108/00s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113442 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.04.2000

RS OGH 1980/4/30 1Ob585/80, 8Ob108/00s

Norm: JN §93 Abs2ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Mehrere aus einem Wechsel verpflichtete Personen sind formelle Streitgenossen (Ablehnung der E SZ 36/54). Entscheidungstexte 1 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 585/80 Veröff: EvBl 1980/218 S 662 = JBl 1981,104 8 Ob 108/00s Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1980

TE OGH 1963/4/2 4Ob530/62

Das Erstgericht hat den beantragten Wechselzahlungsauftrag gegen beide Beklagte erlassen. Der Wechselzahlungsauftrag wurde dem Zweitbeklagten am 7. September, dem Erstbeklagten am 10. September 1962 zugestellt. Die von den beiden Beklagten gemeinsam durch ihren Vertreter am 11. September 1962 bei Gericht eingebrachten Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag hat das Erstgericht hinsichtlich des Zweitbeklagten als verspätet zurückgewiesen. Der dagegen erhobene Rekurs des Zweitbe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.04.1963

RS OGH 1963/4/2 4Ob530/62, 1Ob585/80, 8Ob108/00s

Norm: JN §93 Abs2ZPO §11 BZPO §11 C
Rechtssatz: Mehrere aus einem Wechsel verpflichtete Personen bilden weder eine materielle noch eine formelle Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 530/62 Entscheidungstext OGH 02.04.1963 4 Ob 530/62 Veröff: EvBl 1963/281 S 398 = JBl 1964,94 = SZ 36/54 1 Ob 585/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1963

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