Die klagende Partei hat die am 12. Dezember 1968 beim Kreisgericht Wiener Neustadt eingebrachte Klage auf Zahlung von 242.810 S s. A. aus dem Rechtsgrund des an sie zedierten Entgeltsanspruches für die Errichtung einer Zentralheizungsanlage gegen den Beklagten unter der Anschrift "S. Nr. 46" gerichtet. Dieser wendete örtliche Unzuständigkeit mit der Begründung: ein, er habe seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien III., von dort seien auch die Bestellungen erfolgt; in S. halte er sich nur ... mehr lesen...
Norm: JN §86
Rechtssatz: Anwendung des § 86 JN bei längerem Aufenthalt außerhalb des ordentlichen Wohnsitzes. Entscheidungstexte 1 Ob 129/69 Entscheidungstext OGH 26.06.1969 1 Ob 129/69 Veröff: SZ 42/98; hiezu Pfersmann EvBl 1973,315 Pkt Mf 3 Ob 623/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 3 Ob 623/78 Vgl; Beisatz: Ein ... mehr lesen...