Begründung: Über den Kläger wurde zu ***** des Bezirksgerichts Hall in Tirol mit Beschluss vom ***** das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, ihm blieb die Eigenverwaltung überlassen. Die beklagte Partei meldete in diesem Verfahren eine aus einem vollstreckbaren Notariatsakt resultierende Forderung von 81.562,92 EUR an, die jedoch vom Kläger bestritten wurde. Dem Kläger wurde vom Konkursgericht gemäß § 110 Abs 2 KO eine Frist von 6 Wochen zur Geltendmachung der bestrittenen Forde... mehr lesen...