Begründung: Der Kläger räumte mit Dienstbarkeitsvertrag vom 17. 10. 1989 seiner damaligen Ehefrau sowie der Beklagten, seiner Tochter, auf einer in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Wohnrecht ein. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der beiden im Grundbuch eingetragen. Mit der nunmehrigen Klage begehrt er die Löschung dieser Rechte gegenüber der Beklagten mit der
Begründung: , es habe sich dabei um Scheingeschäfte gehandelt, um die Liegenschaft im... mehr lesen...