Begründung: Der Kläger begehrte - gestützt auf eine fehlerhafte Anlageberatung - 11.295,34 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 12. 2009 Zug um Zug gegen Übertragung jener Wertpapiere, die er am 5. 9. 2006 über Beratung und Vermittlung der Beklagten um insgesamt 10.000 EUR (inklusive Spesen) erworben hätte. Begehrt werde die Rückabwicklung der vermittelten Geschäfte im Sinn einer Naturalrestitution, also die Rückzahlung des seinerzeitigen Ankaufspreises von 10.000 EUR zuzüglich des entgangen... mehr lesen...