Entscheidungsgründe: In der 1.Vorstandssitzung vom 30.Jänner 1980 faßte der Vorstand der hier beklagten Kammer für Arbeiter und Angestellte (folgend auch kurz Arbeiterkammer) für Steiermark ua folgenden Beschluß: ".........e) Regulativ: Der Vorstand genehmigt die Grundzüge für ein Regulativ, in dem Pensionszuwendungen für Vizepräsidenten geregelt werden sollen." Aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses erging das "Regulativ für eine Pensionszuschußleistung an Vizepräsidenten der Arb... mehr lesen...