Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ist ein Rechtsstreit über den Schadenersatzanspruch der klagenden Partei aus einem Verkehrsunfall anhängig. Die beklagte Partei beantragte die Einvernahme eines im Sprengel des Bezirksgerichtes Villach wohnhaften Zeugen. Mit Rechtshilfeersuchen vom 31. 10. 2000 ersuchte das BG Innere Stadt Wien das BG Villach um Einvernahme dieses Zeugen. Das BG Villach lehnte die erbetene Rechtshilfe mit der
Begründung: ab, es seien ihr die ... mehr lesen...