Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Zvonko S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, Tschechische Republik, vertreten durch Baier Lambert Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen der Revisionswerberin zur Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO negieren die festgestellte Dienstnehmereigenschaft des Klägers zur beklagten Partei. Damit übersieht die Revisionswerberin, daß ausreichende inländische Anknüpfungspunkte wie die Zuständigkeit eines österreichischen Arbeits- und Sozialgerichtes nach § 4 Abs 1 Z 1 lit b ASGG, das Einstellungsgespräch in Österreich etc, zur
Begründung: ... mehr lesen...