Begründung: Der Antragsteller brachte vor, dass ihm mit Beschluss des Landesgerichts Feldkirch die Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Schadenersatzklage gegen die in der Schweiz ansässige Antragsgegnerin bewilligt worden sei. Mit Bescheid der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer sei ihm ein Verfahrenshelfer bestellt worden. Der beabsichtigten Klagsführung liege eine Klientenvereinbarung mit der Antragsgegnerin zugrunde. Diese sei vom Antragsteller und seiner Frau damit beauftragt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte vor, dass ihm mit Beschluss des Landesgerichts Feldkirch die Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Schadenersatzklage gegen die in der Schweiz ansässige Antragsgegnerin bewilligt worden sei. Mit Bescheid der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer sei ihm ein Verfahrenshelfer bestellt worden. Der beabsichtigten Klagsführung liege eine Klientenvereinbarung mit der Antragsgegnerin zugrunde. Diese sei vom Antragsteller und seiner Frau damit beauftragt... mehr lesen...