Begründung: Die klagende Partei begehrt Zahlung von S 350.000 sA aus der Zusatzvereinbarung zu einem Pachtvertrag vom 27. 9. 1996 für Ackerland in Ungarn; es handle sich um zu Unrecht zurückbehaltenen Bestandzins. Das Erstgericht wies die Klage a limine mit Beschluss vom 5. 7. 1999 wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht hob mit Beschluss vom 12. 8. 1999 diesen Beschluss auf und verwies die Rechtssache an das Erstgericht zur Verfahrensfortsetzung unter Ab... mehr lesen...
Norm: JN §66 Abs1 AJN §83 Abs1JN §104 Abs4 AEuGVÜ Art16LGVÜ Art16
Rechtssatz: Befindet sich die Liegenschaft in einem Drittstaat (hier: Ungarn) im Sinne des LGVÜ/EuGVÜ, dessen Urteile in Österreich nicht vollstreckt werden können, kann die Bestandzinsklage bei dem Gericht angebracht werden, das durch den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten bestimmt wird. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...