Norm: JGG 1949 §12 Abs2JGG 1949 §14JGG 1961 §17JGG 1961 §48RJGG §2RJGG §7 Abs2RJGG §69StRegV allg
Rechtssatz: Die Anordnung von "Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln" (nach dem RJGG), soweit sie mit einer Verurteilung zu Jugendgefängnis nicht verbunden war, ist aus der "gerichtlichen Erziehungskartei" in das österreichische Strafregister aufzunehmen. Entscheidungstexte 2 Os 533/49 Ents... mehr lesen...