Gründe: Mit dem (in gekürzter Form ausgefertigten) Urteil des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 26. September 2000, GZ 1 U 12/00i-11, wurde über den am 1. Jänner 1983 geborenen Patrick W***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 5 (zu ergänzen: Z 4) JGG eine für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Geldstrafe verhängt und zugleich gemäß § 50 Abs 1 StGB die Bewährungshilfe angeordnet. In der Folge wurde Patrick W*****... mehr lesen...