Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob gegen den am 12. Mai 1970 geborenen Grundwehrdiener Bernhard H*** Strafantrag wegen des Vergehens der unerlaubten Abwesenheit nach § 8, zweiter Fall, MilStG., weil er vom 24. August 1987, 12 Uhr, bis 18. September 1987, 13,30 Uhr, seiner Truppe in Absam ferngeblieben ist und sich dadurch dem Dienst für länger als acht Tage entzogen hat. Am 6. Oktober 1987 beraumte der Einzelrichter des Landesgerichts Innsbruck für den 14. Oktober 1987... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §31 Abs1StPO §292StPO §485 Abs1 Z2StPO §486 Abs2
Rechtssatz: Durchführung der Hauptverhandlung und Urteilsfällung durch den Einzelrichter in einer Jugendstrafsache (§ 1 Z 4 JGG) auf Grund eines (sohin formell verfehlten) Strafantrages verletzen das Jugendgerichtsgesetz 1961 im III und VII Hauptstück sowie im § 26. Der OGH hebt das Urteil des Einzelrichters auf und trägt diesem auf, gemäß § 485 Abs 1 Z 2 StPO die Entscheidung der ... mehr lesen...