Norm: JGG §30StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die fehlende Eignung des Vorsitzenden nach § 30 JGG bewirkt grundsätzlich keinen Besetzungsfehler iSd § 281 Abs 1 Z 1 StPO. Entscheidungstexte 12 Os 75/17x Entscheidungstext OGH 15.02.2018 12 Os 75/17x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131935 ... mehr lesen...
Gründe: Hans Christian L*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (A I und II; Beute: 8.000 S) sowie des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (B I und II; Betrugsschaden: 20.000 S) schuldig erkannt. Er wurde hiefür sowie unter Festsetzung gemäß § 46 Abs 4 JGG. der Strafen für die in den Urteilen des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 16. Dezember 1982, GZ 4 Vr 2920/82-68, (Verbrechen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert A des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 (zu ergänzen: vierter Fall) und 15 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in der Zeit vom 1. Februar 1976 bis zum 27. November 1977 an verschiedenen Orten Österreichs in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Taten eine fortlaufende Einnahme zu verscha... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §30StPO §219StPO §281
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichtes kann gemäß § 219 StPO nach Rechtskraft der Anklage nicht mehr angefochten werden. Diese Bestimmung gilt mangels einer besonderen Anordnung gemäß § 30 JGG 1961 auch für das Verfahren wegen einer Jugendstraftat. Entscheidungstexte 11 Os 106/70 Entscheidungstext OGH 03.12.1970 11 Os 106/70 ... mehr lesen...