Auf Grund des Vorbringens in der (ergänzten) Beschwerde geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer ist Ziviltechniker. Er erhob gegen den Beitragsvorschreibungsbescheid 2008 vom 7. Dezember 2007 Berufung und beantragte die Herabsetzung der Beiträge auf Null bzw. die Anerkennung, dass er im Sinne des GSVG so lange nicht beitragspflichtig sei, als sein Einkommen unterhalb der Mindestbeitragsgrundlage im Sinne des GSVG liege. Mit dem ang... mehr lesen...