Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 UFG

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RS UVS Oberösterreich 2003/08/26 VwSen-580047/2/Gf/Ka

Beachte Verfassungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs.1 des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur, BGBlNr I 169/2002, zuletzt geändert durch BGBlNr I 66/2003 (im Folgenden: MMHmG), ist die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des Heilmasseurberufes der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, wobei ein Qualifikationsnachweis, der zur Berufsausübung berechtigt; eine Strafregiste... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.08.2003

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