Norm: AußStrG 2005 §88PStG §37 Abs1PStG §37 Abs2
Rechtssatz: Die Inkognitoadoption als solche gefährdet nicht das Kindeswohl. Durch das selbständige, von der Zustimmung der leiblichen Mutter unabhängige Recht des Kindes auf Einsicht in die Personenstandsbücher und die Abhängigkeit der selbständigen Ausübung eines Grundrechtes von der Erreichung einer bestimmten Altersgrenze wird ein Gleichgewicht zwischen den widerstreitenden Interessen herges... mehr lesen...