Norm: AußStrG §35AußStrG §45ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses ist nicht als „verfahrensleitender“ Beschluss im Sinne des § 45 Satz 2 AußStrG zu beurteilen und daher auch ohne ausdrückliche Anordnung durch das Gesetz anfechtbar. Die Beschwer für die Bekämpfung eines solchen Auftrags liegt im kartellgerichtlichen Verfahren trotz Geltung des Untersuchungsgrundsatzes vor. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG 2005 §35EntmO §56 Abs2EntmO §57 Abs2ZPO §366
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkungen des § 366 ZPO haben auch für das außerstreitige Verfahren Anwendung zu finden. Entscheidungstexte 6 Ob 158/65 Entscheidungstext OGH 26.05.1965 6 Ob 158/65 Veröff: SZ 38/89 = JBl 1966,45 1 Ob 159/66 Entscheidungste... mehr lesen...