Norm: AußStrG §190ZPO §355
Rechtssatz: Das Gesetz schließt nicht kategorisch aus, dass ein Parteienvertreter in einem Verfahren von ihm selbst übersetzte und beglaubigte Urkunden vorlegte. Ob eine derartige Übersetzung eine ausreichende Grundlage für die im jeweiligen Verfahren zu treffenden Feststellungen sind, haben die Tatsacheninstanzen im Rahmen der ihnen obliegenden Beweiswürdigung jeweils im konkreten Einzelfall zu beurteilen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1222AußStrG §190EheG §3 Abs3
Rechtssatz: Allgemeine Ausführungen über die die Mißbilligung der Eheschließung durch die Eltern iSd § 1222 ABGB rechtfertigenden
Gründe: (hier insbesondere: Ablehung der Eheschließung der Tochter mit einem geschiedenen Mann aus religiösen Gründen). Entscheidungstexte 7 Ob 189/73 Entscheidungstext OGH 28.11.1973 7 Ob 189/73 EFSlg 20201-20... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §190AußStrG §191
Rechtssatz: Ob §§ 190, 191 AußStrG anwendbar sind, wenn die ehelichen Eltern der Eheschließung zugestimmt haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidungstexte 5 Ob 291/68 Entscheidungstext OGH 16.10.1968 5 Ob 291/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §190AußStrG §191EheG §3 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 190, 191 AußStrG sind trotz gelegentlich geäußerter anderer Meinung auch nach dem Inkrafttreten des EheG für die Fälle des § 3 Abs 3 EheG in Geltung geblieben. Entscheidungstexte 7 Ob 343/57 Entscheidungstext OGH 04.09.1957 7 Ob 343/57 EvBl 1957/362 S 576 8 ... mehr lesen...