Norm: AußStrG §189
Rechtssatz: Nach § 189 Abs 2 AußStrG ist zwar die Vorausgenehmigung eines Vertrages nicht ausgeschlossen, doch verlangt das Gesetz mindestens die Vorlage eines vollständigen Vertragsentwurfes, der vom Gericht geprüft und nötigenfalls berichtigt werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 111/63 Entscheidungstext OGH 11.04.1963 5 Ob 111/63 ... mehr lesen...