Norm: AußStrG §236AußStrG §117aAußStrG 2005 §122ABGB idF SWRÄG 2006 §268 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Behauptung der Notwendigkeit einer Sachwalterbestellung ist für die Einleitung des Verfahrens nicht hinreichend; die Anhaltspunkte müssen konkret und begründet sein; sie haben sich sowohl auf die psychische Krankheit oder geistige Behinderung als auch auf die Notwendigkeit der Sachwalterbestellung zum Schutz der betreffenden Person zu beziehen. F... mehr lesen...