Norm: ABGB §138ABGB §181AußStrG §107
Rechtssatz: Verweigern die Eltern sowohl den Schulbesuch als auch die bei einem Heimunterricht vorgesehenen Externistenprüfungen ihrer schulpflichtigen Kinder, gefährden sie das Kindeswohl (hier: „Initiative Freilernen“). Entscheidungstexte 2 Ob 136/18s Entscheidungstext OGH 25.09.2018 2 Ob 136/18s Veröff: SZ 2018/73 ... mehr lesen...