IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seine Richterin Mag. Lindner über die Beschwerde des A, vertreten durch die Rechtsanwalt B OG, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 4.7.2019, Zl. ***, wegen Übertretungen des Tierschutzgesetzes, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 VwGVG keine Folge gegeben und diese als un... mehr lesen...