Gründe: Florin P***** wurde im ersten Rechtsgang mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 9. September 2005, GZ 12 Hv 32/05t-83, der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 11 dritter Fall, 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A.) und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 11 dritter Fall, 44 Abs 1 lit a FinStrG (B.) schuldig erkannt. Danach hat er „zu nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkten zwischen Juli 20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Schuldsprüche der Mitangeklagten Edith S***** und August F***** enthaltenden - Urteil wurde Karl F***** des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I./A/) und des Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG (I./B) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Schuldsprüche der Mitangekl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Szilard M***** - teilweise abweichend von der auch auf einen Schuldspruch wegen des nach Ansicht der Staatsanwaltschaft idealkonkurrierend verwirklichten Finanzvergehens der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG gerichteten Anklage (ON 7) - des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er am 12. Oktober 2004 im Bereich des Zollamtes Wien „vorsätzlich Sachen, die zug... mehr lesen...
Gründe: Rafael T***** wurde (richtig:) der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Rafael T***** wurde (richtig:) der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien, Stockerau und an anderen Orten nachstehende eingangsabgabenpflichtige Waren, die zugleich Monopolgegenstände sind, welche ... mehr lesen...
Gründe: Svetlan R***** wurde der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a und 46 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Svetlan R***** wurde der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a und 46 Absatz eins, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat e... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 6. April 2005, GZ 123 Hv 12/05v-87, wurden die Angeklagten Gera D*****, nunmehr Gerry D*****, Razi T***** und Wolfgang P***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A.) und der (idealkonkurrierend begangenen) Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (B.) schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöf... mehr lesen...
Norm: FinStrG §44 Abs1 litaFinStrG §46 Abs1 litaTabMG §5
Rechtssatz: Die Übergabe von nach Österreich geschmuggelten Monopolgegenständen vom Schmuggler an einen Dritten (der sie verwerten soll) kann gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet (§ 5 Abs 4 TabMG) und somit Handel mit Monopolgegenständen nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG iVm § 5 TabMG sein. Da Inverkehrbringen jedoch in der Übertragung von Verfügungsgewalt an... mehr lesen...