Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12. bzw. 13.03.2020 stellte der Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte im Wesentlichen vor: 1.1. Die Antragsgegnerin habe in der Kundmachung vom 12.03.2018 gemäß TabMG 1996 ua die Bestellung zum Tabaktrafikanten für die Trafik in XXXX mit der Standortnummer XXXX öffentlich ausgeschrieben. Der Antragsteller habe am vorangegangenen Vergabeverfahren, das laut Auskunft des Bundesministers für Finanzen vom 07.11... mehr lesen...