Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA , vertreten durch die FFFF , in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betr... mehr lesen...