Begründung: Die am 14. 2. 1986 geborene Klägerin ist die außereheliche Tochter des Beklagten. Sie ist rumänische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in Bukarest. Die Klägerin ist einkommens- und vermögenslos und besucht keine Schule. Sie leidet seit 1991 an Pavoranfällen und Spasmophilie. Die Kosten der notwendigen medizinischen Behandlung werden teilweise vom staatlichen Gesundheitsdienst getragen; von der Klägerin ist ein restlicher Kostenanteil von monatlich durchschnittli... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter, Rowena M***, der Vater und das Kind sind philippinische Staatsangehörige. Die Mutter beantragte, den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für das außer der Ehe geborene Kind zu verhalten. Das Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk, das vom Erstgericht zum besonderen Sachwalter bestellt worden war, präzisierte den Antrag dahin, daß ein monatlicher Betrag von S 2.400,-- ab 30.Juni 1987 begehrt werde. Der Vater, der am 5.Feber 1988 vor dem Erstgericht di... mehr lesen...
Norm: IPRG §25 Abs2
Rechtssatz: Unter den Wirkungen der Unehelichkeit ist das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem unehelichen Kind und seinen Eltern einschließlich des wechselseitigen Unterhaltes zu verstehen. Entscheidungstexte 6 Ob 705/89 Entscheidungstext OGH 16.11.1989 6 Ob 705/89 2 Ob 234/03f Entscheidungstext OGH 13.11.2003 ... mehr lesen...