Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 AO

Verfassungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1995/12/4 B1404/95

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer war vom 3. Mai bis 30. Juni 1993 Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien wurde er aufgrund der §§7 Abs1 und 54 Abs1 iVm §§2 und 5 der Wiener Abgabenordnung (WAO) als Geschäftsführer dieser Gesellschaft für die in der Zeit vom 1. April bis 31. Mai 1993 entstandene Getränkesteuerschuld in Höhe von S 168.647,84 haftbar gemacht und als Haftungspflichtiger zur Zahlung dieses Betrages herange... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 04.12.1995

RS Vfgh 1995/12/4 B1404/95

Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1WAO §7 Abs1
Leitsatz: Kein Verstoß der Regelung der Haftung von Vertretern juristischer Personen in der WAO gegen den Gleichheitssatz und gegen das Legalitätsprinzip; keine Verfassungswidrigkeit der Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs; keine unsachlich-überschießende Regelung aufgrund der Beschränkung der Haftung auf Fälle eines Verschuldens s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 04.12.1995

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten